RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
POPPINGA Event Service · Inhaber Sven Poppinga · Kieselstraße 9 · 26725 Emden
Die folgenden Bedingungen entsprechen den Abschnitten 3 bis 19 unseres Veranstaltungs- und Mietvertrags. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.
3. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Mietgegenstände und/oder Dienstleistungen. Maßgeblich für den Umfang des Auftrages sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls die Inventar- oder Leistungsübersicht.
4. VERTRAGSSCHLUSS UND RESERVIERUNG
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung durch POPPINGA Event Service und den Kunden zustande. Mit der verbindlichen Buchung werden die vereinbarten Mietgegenstände und Leistungen für den Kunden reserviert. Eine unverbindliche Anfrage stellt noch keine Reservierung dar.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
• 20 % Anzahlung bei verbindlicher Buchung; die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
• Restzahlung grundsätzlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sofern nicht anders vereinbart.
• Liefer-, Aufbau- und Abbaukosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten sind.
• Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen können gesondert berechnet werden.
• Es gelten die Preise aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
6. KAUTION
POPPINGA Event Service kann abhängig von Umfang und Wert der gemieteten Gegenstände eine Kaution verlangen. Höhe und Fälligkeit werden individuell vereinbart. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung wird die Kaution zurückerstattet, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.
7. LIEFERUNG, AUFBAU UND ABBAU
Lieferung, Aufbau und Abbau werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde sorgt dafür, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, ausreichend befahrbar und für die vereinbarten Arbeiten geeignet ist.
8. ÜBERGABE UND RÜCKGABE
Die Mietgegenstände werden in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Ende der Mietzeit sind die Gegenstände vollständig und in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben bzw. für die Abholung bereitzustellen.
9. UMGANG MIT MIETGEGENSTÄNDEN
Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eigenmächtige Veränderungen sind ohne Zustimmung von POPPINGA Event Service nicht gestattet. Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind einzuhalten.
10. SCHÄDEN, VERLUST UND AUSSERGEWÖHNLICHE VERSCHMUTZUNGEN
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust und außergewöhnliche Verschmutzungen, die während seiner Verantwortungszeit durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden. Bei Beschädigung oder Verlust können erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten geltend gemacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Bei einer Stornierung kann – soweit rechtlich zulässig – eine pauschalierte Schadensersatzforderung bezogen auf die vereinbarte Auftragssumme verlangt werden. Die Pauschale darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. POPPINGA Event Service bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
| Zeitraum vor Veranstaltungsbeginn | Pauschalierter Schadensersatz* |
|---|---|
| bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 20 % |
| 89 bis 60 Tage vorher | 30 % |
| 59 bis 30 Tage vorher | 50 % |
| 29 bis 14 Tage vorher | 70 % |
| 13 bis 7 Tage vorher | 80 % |
| weniger als 7 Tage vorher | 90 % |
* Die konkrete Wirksamkeit einer Pauschale kann insbesondere bei Verbraucherverträgen vom Einzelfall abhängen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf berechtigte Ansprüche angerechnet.
12. ÄNDERUNGEN DES AUFTRAGES
Änderungen des Mietumfangs oder der gebuchten Leistungen bedürfen der Zustimmung von POPPINGA Event Service und können zu einer Anpassung des Preises führen.
13. WETTER UND VERANSTALTUNGEN IM FREIEN
Bei Veranstaltungen im Freien hat der Kunde für geeignete örtliche Voraussetzungen und angemessenen Wetterschutz zu sorgen. Bei sicherheitsrelevanten Wetterbedingungen kann POPPINGA Event Service Leistungen aus Sicherheitsgründen zurückstellen, unterbrechen oder anpassen.
14. HÖHERE GEWALT
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von POPPINGA Event Service nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
15. VERSPÄTETE RÜCKGABE / NICHTABHOLUNG
Bei verspäteter Rückgabe oder nicht rechtzeitig bereitgestellten Mietgegenständen können zusätzliche Miet-, Personal- und Transportkosten entstehen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. HAFTUNG
POPPINGA Event Service haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich unzulässige Haftungsausschlüsse sind ausgeschlossen.
17. WIDERRUF BEI VERBRAUCHERN
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ob im konkreten Vertrag ein gesetzlicher Ausschluss greift, richtet sich nach Art und Terminbindung der Leistung.
18. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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